Einlagensicherung | Einlagensicherungsfonds der Banken

Wer sein Geld irgendwo anlegt, tut dies mit der Absicht, Zinsen zu erwirtschaften und sein Kapital langfristig zu vergrößern. Nun kann es aber vorkommen, dass durch eine Insolvenz oder einen extremen Liquiditätsabfall die Bank das angelegte Geld nicht mehr aus eigenen Mitteln bezahlen kann. Auch wenn dieser Fall äußerst selten eintritt, stünde man als Anleger in einem solchen Moment vor einem Totalverlust, der natürlich sehr schmerzlich ist und mitunter finanziell sogar fatal sein kann.

In einem solchen Fall erfüllt dann meistens die Einlagensicherung ihren Zweck und beschützt den Anleger vor so einem Verlust, indem die Einlagen einfach erstattet werden. In Deutschland unterliegen die Einlagen zumeist einer doppelten Sicherung, denn einerseits ist die Sicherung gesetzlich festgeschrieben, wonach Einlagen von maximal 20.000 Euro zu 90% abgesichert sind und andererseits sind viele Anbieter von Finanzdienstleistungen auch noch Mitglied beim Einlagensicherungsfonds, der die Geldanlagen meistens komplett absichert.

Wenn man also in Tagesgeld investiert und es sollte passieren, dass der Anbieter des Tagesgeldkontos insolvent geht, dann kann man in der Regel damit rechnen, dass man sein angelegtes Geld komplett zurück bekommt. Da dies jedoch nur gilt, wenn die Bank Mitglied beim Einlagensicherungsfonds ist, sollte man sich vor der Eröffnung eines Tagesgeldkontos informieren, ob dies der Fall ist.

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