Sparerfreibetrag | Steuerfreibetrag | Freistellungsauftrag

Wer in Deutschland Einnahmen aus Zinsen oder sonstigen Kapitalanlagen bezieht, ist verpflichtet, diese in der Regel zu versteuern, bei den Geldanlagen in Form der Zinsabschlagsteuer. Diese Einkunftsart wird ganz normal zum Jahreseinkommen addiert und unterliegt dann der normalen Einkommensbesteuerung. Der Staat hat Sparern jedoch einen Betrag eingeräumt, bis zu dem sich keine Steuern auf Kapitaleinkünfte bezahlen müssen. Diese Summe nennt man den Sparerfreibetrag, der momentan bei 750 Euro für Alleinstehende und 1500 Euro für Verheiratete liegt. Dazu kommt noch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro pro Person, die in beiden Fällen gleich hoch ist.

Um den Sparerfreibetrag zum Beispiel bei einem Tagesgeldkonto in Anspruch nehmen zu können, muss man dem Anbieter zunächst einen sogenannten Freistellungsauftrag ausstellen, auf dem ein bestimmter Betrag vermerkt ist. Es ist kein Problem, mehrere Freistellungsaufträge zu vergeben, jedoch dürfen diese in der Summe die 801 Euro beziehungsweise die 1602 Euro nicht übersteigen. Es ist deshalb bei mehreren Geldanlagen sinnvoll, den Sparerfreibetrag dort zur Anwendung kommen zu lassen, wo man ihn sicher übersteigt, weil er dann in voller Höhe ausgenutzt werden kann.

Für die Anlage in Tagesgeld hat der Sparerfreibetrag also durchaus eine hohe Relevanz. Da die Zinsen jedoch meistens konstant sind, dürfte die Planung mit der Höhe des benötigten Freibetrages nicht allzu schwierig ausfallen.

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