Zinsabschlagsteuer | Geldanlage Steueranteil
Wer in Deutschland eine Geldanlage tätigt, muss für die Zinsen selbstverständlich Steuern bezahlen. Es gibt jedoch eine Besonderheit, die bei anderen Einkunftsarten wie zum Beispiel Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit so nicht existiert. Neben Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wird nämlich schon bei der Abrechnung die sogenannte Zinsabschlagsteuer fällig, die genau 30% der Zinserträge ausmacht. Die Steuer wird gleich vom
Anbieter bzw. Bank einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Diese Steuer ist im wahrsten Sinne des Wortes als Abschlag zu verstehen, weil sie später bei der Veranlagung mit der zu zahlenden Einkommensteuer verrechnet wird. Ist der persönliche Einkommensteuersatz also höher als 30%, muss man noch eine Nachzahlung auf die Kapitaleinkünfte leisten, bewegt er sich jedoch darunter, bekommt man eine entsprechende Erstattung. Trotzdem ist das Geld für die Zeit bis zur Veranlagung erstmal nicht verfügbar, was definitiv eine Einbuße bedeutet.
Die Zinsabschlagsteuer wird also beispielweise auch bei einem
Tagesgeldkonto fällig, wenn die
Zinsen gutgeschrieben werden. Sollte man jedoch einen
Freistellungsauftrag erteilt haben, dann ist doch keine Zinsabschlagsteuer zu entrichten. Gerade aus diesem Grund ist es enorm wichtig, den Sparerfreibetrag richtig zu dosieren. Auch bei einer flexiblen Anlageform wie dem
Tagesgeld kann so etwas mitunter nämlich jede Menge an Geld sparen, weil man die
Zinsen schon früher zur Verfügung hat.
Weitere Themen aus dem Lexikon: