Girokonto: Bankkunden trennen sich zu früh von Kontoauszügen
Viele Bankkunden erschweren sich die Kommunikation mit Vertragspartnern oft, weil Kontoauszüge nicht lange genug aufgehoben werden in deutschen Landen.
Die Archivierung und Aufbewahrung ist bei den Kunden hierzulande aus Sicht des Bundesverbandes deutscher Banken nicht gerade lobenswert. Obwohl der Gesetzgeber infolge der Korrekturen beim Umsatzsteuergesetz unterliegen dabei inzwischen einer Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge, die sich auf immerhin 24 Monate für Privatpersonen beläuft.
Diese gilt jedoch für Grundstückskäufe und Gebäude. Die Anrechnung der entsprechenden Zeiträume startet jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem ein Kauf getätigt wird. Der Bankenverband jedoch empfiehlt aktuell, auch bei den so genannten Alltagsgeschäften die entsprechende Verjährungsfrist als sinnvoll für die Aufbewahrung von Kontoauszügen zum Girokonto zu erachten.
Vielfach würden die deutschen Verbraucher nicht erkennen, welchen Nutzen eine Archivierung für die eigenen Zwecke haben kann. So können auf diese Weise Streitfälle mit Versandhandels-Unternehmen oder die Einkäufe von Elektrogegenständen wie PCs schneller geklärt werden, insbesondere im Falle von Ratenkäufen, die meist über einen langen Zeitraum ablaufen.
So sind die Bankkunden nicht auf die Hilfe kostenpflichtiger Nachdrucke von der Hausbank angewiesen. Ganz abgesehen von der rascheren Klärung bei Garantie-Leistungen. Laut Bankenverband sollten Kontoauszüge idealerweise der Fristen wegen mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden.

