Kundenrechte beim Girokonto
Nach den letzten Skandalmeldungen über Kontobetrugsdelikte und den gewerbsmäßigen Verkauf von Kundendaten fragen sich viele Verbraucher, wie sicher ihr Girokonto eigentlich ist.
Und welche Rechte habe ich als Kunde einer Bank eigentlich? Den Anfang macht für die Verbraucher zunächst die Tatsache, dass sie im Grunde laut Datenschutzgesetz stets Auskunft erhalten müssen, welche ihrer persönlichen Daten von welchem Unternehmen eigentlich gespeichert werden, und zu welchem Zweck.
Nicht in jedem Fall haben die Kontenbesitzer das Recht, Unternehmen (dazu gehört auch der Arbeitgeber) zur Löschung ihrer Daten aufzufordern. Dies ist nur bei unzulässigen Datenspeicherungen möglich. Zulässig sind Speicherungen zum Beispiel dann, wenn die Daten der Kunden als Nachweis für die Abrechnung mit dem Finanzamt benötigt werden.
Die Weitergabe an Dritte jedoch kann Firmen von Kundenseite untersagt werden beim Girokonto und allen anderen Daten ebenfalls. Bis dato dürfen Unternehmen Personendaten für Werbezwecke weitergeben, Datenschützer versprechen sich von den anstehenden Reformen Verbesserungen. Wichtiger für Bankkunden die Frage, was bei Abbuchungen ohne Einwillig zu tun ist.
Hier besteht bei der Lastschrift ein sechswöchiges Widerrufsrecht, das ohne Abgabe von Gründen gilt. Auch für die Kreditkarte gilt dies, sofern den abbuchenden Unternehmen weder Prüfziffer der Karte noch die Unterschrift des Inhabers der Karte vorliegen.
Der wohl wichtigste Hinweis für Girokonten-Nutzer ist der Vermerk: Kontrollieren Sie regelmäßig die Kontoauszüge, um etwaigem Datenmissbrauch vorzubeugen und rasch reagieren zu können.

