Ab 2009 kommt die Abgeltungssteuer, so viel steht zumindest fest. Aber wie ist es jetzt und was ändert sich bei Sparanlegen wie Tagesgeld, Festgeld und anderen Anlagemethoden.
Derzeit sind Zinseinkünfte aus Tagesgeld und ähnlichen Ablagen nach dem eigenen, ganz persönlichen Steuersatz zu versteuern, also mit einem Prozentsatz zwischen 15 und 45 Prozent. Dazu kommt noch der alt bekannte Solidaritätszuschlag. Steuerlich abziehbar sind vorab nur die Werbungskostenpauschale und der so genannte Sparer-Freibetrag.
Ab dem kommenden Jahr ändert sich der Steuersatz auf 25 Prozent. Dies ist ein fester Satz und alle Zinserträge müssen danach versteuert werden. Abziehbar ist nur noch der Sparer-Freibetrag, der bei Alleinstehenden 801 Euro beträgt (bei Ehepaaren sind es 1602 Euro). Jene Personen, die also vorher hohe Steuersätze auf ihre Zinserträge zu zahlen hatten, können sich freuen. Jene die vorher wenig versteuert haben, weil sie einen geringeren Steuersatz hatten, werden zukünftig eben mehr belastet. Die meisten Arbeitnehmer, statistisch gesehen, werden also von der neuen Regelung eher profitieren, hingegen ist bei Rentnern dieser neu entstehende Steuervorteil nicht gegeben. Es empfiehlt sich also für Rentner einen Jahresausgleich einzureichen, damit die zu viel bezahlenden Staatsabgaben zurückgeholt werden können.
