Verbraucherschützer warnen nach Datenklau
Die deutschen Bundesbürger und die Verbraucherschützer ebenfalls zeigen sich entsetzt vom erneuten Diebstahl von Kontodaten, der nun bekannt wurde.
Zu recht, schließlich ist das Modell der Lastschriften zur Abbuchung vom Girokonto so beliebt wie hierzulande. Hinzu kommt, dass die Anbieter der Konten lange Zeit versicherten, dass Diebstahl und widerrechtliche Nutzung fast nicht möglich sei.
Doch im Grunde reicht ein wenig kriminelle Energie, die Bankleitzahl und die Kontonummer aus, um Kontobesitzer finanziell schwer zu treffen. Nicht einmal der Name ist zwingend von Bedeutung für die häufig organisierten Kriminellen, die sich dem Kontobetrug verschrieben. Gerade jetzt raten Polizei und Verbraucherschützer den Nutzern eines Girokontos dazu, immer wieder die Abgänge vom Konto zu prüfen.
Insbesondere die kleinen Beträge, die man sich nicht direkt erklären kann, sollten kontrolliert werden, denn oft gehen die Betrüger vorsichtig vor und buchen häufig kleine Summen ab. Kommt den Kontonutzern etwas verdächtig vor, ist eine Rückbuchung bei den Banken möglich.
Doch zu diesem Zwecke ist rasches Handeln nötig, meist müssen diese Korrekturen umgehend durchgeführt werden, nur selten gewähren die Institute mehrere Fristen über Wochen. Eine Chance haben die Girokonto-Besitzer aber zusätzlich:
So hat das Oberlandesgericht Celle unter dem Aktenzeichen 3 U 198/06 entschieden, dass Einzugsermächtigungen für Lastschriften vorliegen müssen. Im Betrugsfall mehr als unwahrscheinlich.

