Tagesgeld Besteuerung - Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag

Erträge aus Kapitalvermögen zählen hierzulande zu den Einnahmen, die der Steuerpflicht unterliegen. Zu diesen steuerpflichtigen Einnahmen gesellen sich auch die Tagesgeld Zinsen. Diese werden mit der zum 01.01.2009 eingeführen Abgeltungssteuer belegt, welche die bis dahin geltende Zinsabschlagsteuer ablöste und die Besteuerung von Tagesgeld und Geldanlagen im Allgemeinen grundlegend reformierte.

Abgeltungssteuer auf Tagesgeld

Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt einheitlich 25% vom Zinsertrag. Das gilt nicht nur für das Tagesgeld sondern alle Einnahmen aus Kapitalvermögen. (Die Zinsabschlagsteuer belief sich bis zur Einführung der Abgeltungssteuer am 01.01.2009 auf 30% vom Zinsertrag.) Zu den 25% der Abgeltungssteuer müssen aber noch 5,50% Solidaritätszuschlag und ggf. 8,00 bzw. 9,00% Kirchensteuer – Bemessungsgrundlage hierfür ist der Betrag der Abgeltungssteuer – hinzugerechnet werden.

Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer

Die Bank, bei der man das Tagesgeldkonto angelegt hat, behält die Abgeltungssteuer direkt bei Gutschrift der Tagesgeld Zinsen ein und führt diese an den Fiskus ab, also direkt an der Quelle der Entstehung und als Anleger bekommt man nur die um Abgeltungssteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer bereinigten Tagesgeld Zinsen ausgezahlt. (Rechenbeispiele weiter unten)

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer müssen nur die Anleger entrichten, die auch einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehören. Ob es dann 8,00 oder 9,00% sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem man ansässig ist. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8,00% und in den übrigen Bundesländern beträgt die Kirchensteuer 9,00%.

Freistellungsauftrag

Der Staat räumt privaten Anlegern die Möglichkeit ein, die Steuerlast auf Tagesgeld Zinsen und auch andere Kapitalerträge zu mindern, über den Freistellungsauftrag. Daraus ergeben sich Freibeträge von 801,00 EUR bei Singles und 1.602,00 EUR bei Ehegatten.

Freistellungsauftrag erteilen

Den Freistellungsauftrag erteilt man direkt der Bank, bei der das Tagesgeldkonto geführt wird. In der Regel muss dazu nur ein Formular ausgefüllt und unterschrieben werden oder die Eingabe erfolgt direkt im Kundencenter des Onlinebanking-Portals. Sobald der Freistellungsauftrag der Bank vorliegt, zieht diese den entsprechenden Freibetrag (muss nicht voll ausgeschöpft werden) von den zu zahlenden Tagesgeld Zinsen ab und berechnet erst dann vom verminderten Wert die Abgeltungssteuer ab. (auch hierzu weiter unten ein Berechnungsbeispiel)

Freistellungsaufträge aufteilen

Der Freistellungsauftrag muss nicht zwingend bei einer Bank in voller Höhe angegeben werden. Freistellungsaufträge lassen sich auch aufteilen. Beispielsweise bei Bank A 200,00 EUR für ein Tagesgeldkonto, bei Bank B nochmal 300,00 EUR für ein weiteres Tagesgeldkonto und bei Bank C noch einmal 300,00 für eine Festgeldanlage. Wichtig ist nur, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den Gesamtbetrag von 801,00 bzw. 1.602,00 EUR nicht übersteigt, da das Finanzamt sonst hellhörig wird und ggf. Prüfungen anordnen kann.

Berechnungsbeispiele für die Tagesgeldkonto Besteuerung

Um die bisherigen Informationen etwas zu verdeutlichen, nachfolgend die Tagesgeld Besteuerung einmal mit ohne und einmal mit erteilten Freistellungsauftrag. Als Berechnungsgrundlage nehmen wir einen in Bayern lebenden Single, der 1.000,00 EUR Tagesgeld Zinsen erhalten hat.

ohne Freistellungsauftrag mit Freistellungsauftrag
Zinsertrag vor Steuern 1.000,00 EUR 1.000,00 EUR
Freistellungsauftrag - 0,00 EUR - 801,00 EUR
Bemessungsgrundlage (BMG) 1.000,00 EUR 199,00 EUR
Abgeltungssteuer (25,00% von BMG) - 250,00 EUR - 49,75 EUR
Soli (5,50% von AbgSt) - 13,75 EUR - 2,74 EUR
KiSt (8,00% von AbgSt) - 20,00 EUR - 3,98 EUR
Steuern gesamt - 283,75 EUR - 56,47 EUR
Zinsgutschrift der Bank 716,25 EUR 943,53 EUR

Durch den erteilten Freistellungsauftrag fällt die Zinsgutschrift um 227,28 EUR höher aus.

Einkommensteuererklärung und persönlicher Steuersatz

Liegt der persönliche Steuersatz für die Einkommensteuer unterhalb der 25% der Abgeltungssteuer, sollte man die Zinserträge in der Einkommensteuererklärung angeben. Dazu ein weiteres, vereinfachtes Berechnungsbeispiel:

Einkommensteuer
19%
Abgeltungssteuer
25%
Zinsertrag vor Steuern 1.000,00 EUR 1.000,00 EUR
Sparer-Pauschbetrag /
Freistellungsauftrag
- 801,00 EUR - 801,00 EUR
Bemessungsgrundlage (BMG) 199,00 EUR 199,00 EUR
Einkommensteuer (19% von BMG) - 37,81 EUR - 0,00 EUR
Abgeltungssteuer (25% von BMG) - 0,00 EUR - 49,75 EUR
Soli (5,50% von Steuer) - 2,08 EUR - 2,74 EUR
KiSt (8,00% von Steuer) - 3,02 EUR - 3,98 EUR
Steuern gesamt - 42,91 EUR - 56,47 EUR
Zinsertrag nach Steuern 957,09 EUR 943,53 EUR

Durch die Besteuerung der Tagesgeld Zinsen durch die Einkommensteuer anstatt Abgeltungssteuer ergibt sich ein um 13,56 EUR höherer Zinsertrag.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Anleger, deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages von 8.004,00 EUR zzgl. Sparer-Pauschbetrag von 801,00 EUR und Sonderausgabenpauschale von 36,00 EUR,

  • zusammen max. 8.841,00 EUR in 2010

liegt, können eine sogenannte NV-Bescheinigung beantragen. Die Nichtveranlgungsbescheinigung sorgt dafür, dass Tagesgeld Zinsen und andere Kapitalerträge steuerfrei bleiben.

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