Voraussetzungen, um ein Tagesgeldkonto zu eröffnen?
Ganz egal ob es um die Eröffnung eines Girokontos bei einer Filialbank oder eines Depots bei einem Onlinebroker geht: Vielen Privatpersonen graut es davor, die Infrastruktur für spätere Anlagetätigkeiten zu schaffen. Denn leider ist es bei einigen
Anbietern immer noch so, dass ein langwieriger Schriftverkehr erfolgen muss und die unterschiedlichsten Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit die Eröffnung eines Kundenkontos erfolgen kann.
Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass einige Anleger zögern, wenn es um die
Eröffnung eines Tagesgeldkontos geht. Etliche Interessenten fragen sich, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit sie ihr Konto erhalten können. Es folgt eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen zur Eröffnung von Tagesgeldkonten.
Im Grunde genommen bedarf es gar nicht so vieler Voraussetzungen um ein
Tagesgeldkonto zu eröffnen. Welche Voraussetzungen im Einzelnen zu erfüllen sind, hängt unter anderem vom Anbieter des jeweiligen Kontos bzw. von der Bank ab. Dennoch lässt sich verallgemeinert sagen, dass der Antragsteller stets volljährig bzw. geschäftsfähig sein muss, um ein Tagesgeldkonto eröffnen und spätere Anlagen tätigen zu können. Des Weiteren setzen die meisten Banken (insbesondere Direktbanken) voraus, dass sich der Wohnsitz des Kontoinhabers in Deutschland befindet.
Die Legitimation (Identitätsnachweis) erfolgt bei den Filialbanken in Form von Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses. Bei den Direktbanken ist es hingegen so, dass aufgrund des fehlenden Filialnetzes das so genannte Post-Ident Verfahren zum Einsatz kommt. Bei dieser Form der Legitimation sucht der Antragsteller eine Postfiliale auf, wo ein Postmitarbeiter gegen Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses auf einem speziellen Formular die Identität beglaubigt und dieses unmittelbar an die Bank weiterleitet.
Weiterhin setzen nahezu alle Banken voraus, dass der Kontoinhaber mit der Übermittlung seiner Daten an die Schufa Holding einverstanden ist. Deshalb ist in den meisten Verträgen zur Kontoeröffnung auch die Schufa-Klausel zu finden.
Außerdem kann bei vielen Banken ein
Tagesgeld nur dann eröffnet werden, wenn der Antragsteller ein so genanntes
Referenzkonto angibt. Hierbei handelt es sich entweder um ein Depot- oder ein Girokonto, über welches die späteren Auszahlungen erfolgen. Auszahlungen auf andere Konten sind in der Regel nicht möglich. Auf diese Weise möchten die Banken sicherstellen, dass der Kunde sein
Tagesgeld ausschließlich zu Anlagezwecken, nicht aber für den alltäglichen Zahlungsverkehr verwendet.